dpa (Deutsche Presse Agentur)
Feilschen lohnt sich auch im Online-Shop. Wer seinen Wunsch freundlich formuliert, kann schnell Rabatte aushandeln. Meist genügt eine Mail. Verbraucherschützer bekamen im Test durchschnittlich sieben Prozent Nachlass. Manche Händler legen auch Zusatzartikel drauf oder verzichten auf die Versandkosten.
Seit das Rabattgesetz im Jahr 2001 gekippt wurde, dürfen die Deutschen nicht nur im Warenhaus, sondern auch beim Internethändler feilschen – ohne Augenkontakt, sondern bequem per E-Mail: „Aber leider denken nur wenige Verbraucher an diese Möglichkeit“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wir wollten wissen, ob das Internet tatsächlich zum Basar wird, wenn Kaufwillige versuchen zu feilschen. Per Mail baten Tester von WELT ONLINE bei 13 Internetgeschäften um einen Rabatt für die digitale Spiegelreflexkamera „Canon EOS 5D Mark II“ inklusive Objektiv, die normalerweise mehr als 3000 Euro kostet. Und tatsächlich: Vier Händler waren bereit, am Preis „etwas zu machen“.
Jeder dritte Händler gab Rabatt
Besonders attraktiv war das Angebot von „dvcut.de“ – hier sollte es nicht nur einen Abzug von vier Prozent oder umgerechnet rund 120 Euro geben, sondern auch noch eine Speicherkarte und einen Ersatzakku im Wert von 150 Euro. Mitbewerber „power-versand.com“ war immerhin bereit, 50 Euro zu erlassen. In den Angeboten von „cyberport.de“ und „NexxtDirect.de“ wurden die Versandkosten von zwölf beziehungsweise 14,99 Euro erlassen – immer genügte eine einzige Mail.
Ähnliche Erfahrungen haben auch Verbraucherschützer Georg Tryba und seine Kollegen gemacht. Sie mailten 60 Online-Verkäufer an und baten um einen Rabatt für Fahrräder und Küchengeräte. Jeder dritte Händler war zu einem Abschlag bereit. Durchschnittlich belief sich der erzielte Rabatt auf sieben Prozent. Das Fazit der Verbraucherschützer: „Das Feilschen mit Online-Händlern ist sehr einfach, und außer Zeit kostet es nichts“, sagt Georg Tryba.
Schokolade zur Bratpfanne
Bevor Verbraucher im Internet auf Schnäppchenfang gehen, müssen sie nur kleine Vorbereitungen treffen: Ein freundlich formuliertes Anschreiben, in dem das Kaufinteresse sowie der Rabattwunsch beschrieben werden, genügt. Wer besonders mutig ist, kann sogar ein konkretes Rabattziel angeben. Beim tatsächlich erzielten Nachlass sollten sich Verbraucher jedoch flexibel zeigen: Wie im Test von WELT ONLINE geben Händler attraktive Boni nicht immer in Form von Rabatten, sondern legen statt dessen auch mal einen kostenlosen Zusatzartikel obendrauf. Die Testkäufer der Verbraucherzentrale bekamen mal eine Packung Schokolade zu einer 90-Euro-Bratpfanne dazu, ein anderer Händler bot eine Garantiezeitverlängerung um zwei Jahre an. Fünfmal entfielen die Versandkosten.
Die Frage nach einem kleinen Rabatt kommt für die Internethändler keinesfalls unerwartet: „Bei einer anständigen und freundlichen Formulierung würde sich jeder die Mühe machen, den Taschenrechner zu schwingen, um eine für beide Seiten angenehme und akzeptable Lösung zu finden“, vewrsichert Andreas Vogelbacher von NexxtDirect. Der Händler bekommt nach eigenen Angaben jeden Tag gleich mehrere Anfragen, die den Preis betreffen.
Vorher Preise vergleichen
Vogelbacher warnt jedoch vor allzu großen Rabatterwartungen: „Durch die sehr gering bemessene Kalkulation im Onlinehandel ist es natürlich nicht immer möglich, den Preis zu mindern.“ Das bestätigt auch Verbraucherschützer Tryba: Bei Textil- und Möbelangeboten gebe es mehr Raum für Rabatte, bei Computern sei der Preiskampf unter den Verkäufern sehr hart. „Wichtig ist in jedem Fall, Kaufbereitschaft zu signalisieren und klar zu machen, dass man nicht nur aus Spaß handelt“, sagt Tryba.
Vor der Verhandlung mit dem Internethändler empfiehlt sich auch ein Blick auf die Konkurrenz. Internet-Preissuchmaschinen, bei denen die Kosten für ein und dasselbe Produkt bei den verschiedenen Händlern aufgelistet sind, können helfen, den Preis herunterzuhandeln, rät Georg Tryba: „Wer sich vorher im Internet informiert und die Preislage für das Wunschprodukt kennt, hat bessere Karten beim Feilschen.“ (Quelle: AOL Finanzen in Zusammenarbeit mit Welt Online - 24.9.09)