VORSICHT VOR KNEBELVERTRÄGEN IM FITNESS-CENTER

 

Fitness-Studio.

 

 

dpa (Deutsche Presse Agentur

 

 

Fitness-Studio.

 

Ob Billigkette oder Nobel-Körperschmiede – eines haben alle Fitnessstudios gemeinsam: Bei den Verträgen gibt es oft Probleme. Wann ist ein Ausstieg möglich? Wie lange darf der Vertrag laufen? Vorzeitige Kündigung ist nur drin, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Deshalb müssen häufig Gerichte entscheiden.

 

Eigentlich passte alles perfekt: Student Stefan R. war für ein zweimonatiges Praktikum in Hamburg, und gar nicht weit entfernt von seiner Wohnung fand er ein Fitnessstudio, das ihm gefiel. Dort wollte er während der zwei Monate regelmäßig trainieren. Kein Problem, versicherte die Mitarbeiterin am Tresen. R. solle zwar einen Halbjahresvertrag unterschreiben, nach Ablauf der zwei Monate würde aber kein Geld mehr abgebucht.

 

Dafür sorge eine Notiz an die Geschäftsleitung. Nach dem Ende des Praktikums buchte das Studium allerdings trotzdem weiter Geld von R.s Konto ab. Er habe ja einen Vertrag unterschrieben müsse deshalb auch zahlen, erklärte der Studio-Betreiber. Von der mündlichen Vereinbarung wollte niemand etwas wissen. Erst als Stefan R. mit einem Anwalt drohte, bekam er sein Geld zurück.

 

Das passiert häufig in Deutschland. Ob Billigkette oder Nobel-Körperschmiede: Die Verträge, die Fitnessstudios mit ihren Kunden abschließen, sorgen oft für Streit, der häufig vor Gericht ausgetragen wird. „Meistens geht es um die Vertragslaufzeiten und die Begründungen für eine vorzeitige Kündigung“, sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Die Rechtsprechung sieht Verträge mit Fitnessstudios als sogenannte Dauerschuldverhältnisse an. Da die Kunden sowohl eine Dienstleistung in Anspruch nehmen als auch die Räumlichkeiten und Geräte nutzen, enthalten die Verträge sowohl dienstvertragliche als auch mietvertragliche Elemente. Eine Kündigung ist deshalb nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Was das ist, entscheiden im Zweifel die Gerichte. Dabei gilt der Grundsatz, dass einer Seite die Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.

 

Der Umzug in eine andere Stadt aus beruflichen Gründen kann solch ein wichtiger Grund sein, hat das Amtsgericht München entschieden (Aktenzeichen 212 C 15699/08). Geklagt hatte eine Kundin, die einen Zweijahresvertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen hatte. Nach wenigen Monaten bekam ihr Ehemann eine neue Stelle, und die beiden mussten nach Wien umziehen. Das Studio bestand trotzdem auf dem laufenden Vertrag. Zu unrecht, urteilten die Richter. Schließlich könne die Kundin keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen.

 

Auch Krankheiten werden häufig als Kündigungsgrund anerkannt. Mitglieder eines Fitnessstudios beispielsweise, denen ihr Hausarzt rät, auf weiteres Training zu verzichten, dürfen fristlos kündigen und müssen ihre Beiträge nicht weiter zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (Aktenzeichen 32 C 3558/96-19) hervor. Geklagt hatte eine Kundin, die nach einigen Monaten im Fitnessstudio gesundheitliche Probleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte jedoch die noch ausstehenden Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass „Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches“ ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinden. Diese Klausel sei jedoch unwirksam, da die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt würden, urteilten die Richter.

 

Nicht länger als zwei Jahre

 

Eine Krankheit ist sogar dann ein Kündigungsgrund, wenn sie schon bei Vertragsabschluss bekannt war und beim Gesundheits-Check des Fitnessstudios festgestellt wurde. Dann nämlich ist das Studio schuld, wenn es trotzdem einen Vertrag mit dem Kunden eingeht, so das Amtsgericht Geldern (Aktenzeichen 4 C 428/05).

 

Ganz ohne wichtigen Grund können Kunden aus Verträgen aussteigen, die eine längere Laufzeit als zwei Jahre festlegen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Aachen ist eine Kündigung dann jederzeit möglich (Aktenzeichen 6 S 199/07).

 

FÜNF TIPPS, DAMIT IHR VERTRAG  

N I C H T  ZUM ÄRGERNIS WIRD.

 

1. Verschaffen Sie sich einen Überblick:

- Welche Studios gibt es in Ihrer Nähe?
- Welche Angebote haben sie?
- Wie sind sie ausgestattet?
- Sind die Trainer gut ausgebildet?

 

2. Vergleichen Sie Preise und Leistungen mehrerer Studios.

 

3. Vereinbaren Sie ein Probetraining.

Gute Anbieter machen das  K O S T E N L O S  möglich.

 

4. Studieren Sie die Verträge in Ruhe zu Hause.

 

5. Vereinbaren Sie eine möglichst kurze Vertragslaufzeit.

(Quelle: AOL Finanzen in Zusammenarbeit mit Welt Online - 21.10.09)

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