WER BEZAHLT BEI BRANDSTIFTUNG?

 

Ratgeber Autoversicherung

 

Wer bezahlt bei Brandstiftung? 

 

Feuer-Terror in unseren Städten: Zu den Schrecken kommen die materiellen Schäden der Opfer – manche bleiben darauf sitzen. Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt.

 

Eine erschreckende Zahl: Fast 500 Autos zündeten Brandstifter 2009 in Deutschland an. Vor allem in Berlin und Hamburg brannte es. Jede Tat versetzt nicht nur betroffene Autohalter in Angst und Schrecken, sondern auch die ganze Nachbarschaft. Und wenn die Flammen des Terrors gelöscht sind, folgt die Frage: Wer bezahlt eigentlich den Schaden? Glück im Unglück hat, wer für sein Auto eine Teilkaskoversicherung besitzt. Denn die begleicht alle Brandschäden, auch solche durch Brandstiftung. Sie zahlt den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Autos, also den Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Bei den meisten anderen Schäden durch Vandalismus zahlt dagegen nur eine Vollkaskoversicherung. Angst, dass die Teilkasko bei Brandstiftung nicht eintritt, muss kein Betroffener haben. "Das gilt selbst dann, wenn bei Krawallen gleich mehrere Autos in Flammen aufgehen", erklärt Versicherungsexperte Alois Schnitzer von der HUK Coburg.

In Hamburg wurden 2009 bislang mehr als 150 Autos in Brand gesteckt – von den meisten Tätern fehlt jede Spur.Dass die Versicherung nicht zahlen müsste, wäre erst beim Tatbestand der "inneren Unruhe" der Fall. "Doch als solche gelten selbst schwere Krawalle mit fliegenden Brandsätzen nicht", so Schnitzer. Zusätzliches Pech dagegen hat, wer keine Teilkasko für seinen Wagen besitzt. Denn dann muss er den gesamten Schaden aus eigener Tasche zahlen. Und wie sieht es mit Schadenersatz durch den Täter aus, sofern er dingfest gemacht werden kann? "Dann hat der Geschädigte dem Täter gegenüber einen Anspruch auf Schadenersatz", erklärt Rechtsanwalt Uwe Lenhart (Frankfurt), "doch oft wird beim Täter nichts zu holen sein." Und das Opfer bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen, sofern für die nicht eine Rechtsschutz eintritt.

 

Immerhin stehen auf Brandstiftung ("gemeingefährliche Straftat") Gefängnisstrafen von einem bis zu zehn Jahren. In Berlin ist gerade der erste Täter verurteilt worden. Ein polnischer Gelegenheitsarbeiter (34) wurde wegen zwei abgefackelter Autos zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zum Motiv sagte er: "Weiß nicht, war besoffen." (Quelle: AOL Auto - 2.12.09)

Wolfs Infohomepage 0