ERST NACH ACHT WOCHEN GIBT ES GUTSCHEIN FÜR PRIVATE JOBVERMITTLUNG

 

ARBEIT: Thomas Döhler kann nicht vermittelt werden – Er ist zu kurz arbeitslos

 

 

Kein Schein – kein Job: Thomas Döhler

 

BILD: BICKSCHLAG

 

FRIESOYTHE/RAMSLOH - Kurz vor Weihnachten wurde Thomas Döhler arbeitslos. Bis dahin war der 22-jährige Ramsloher bei einem Unternehmen in Edewecht als Produktionshelfer angestellt. Die Firma hatte ihm wegen Auftragseinbrüchen kündigen müssen. Seitdem ist Thomas Döhler auf der Suche nach einer neuen Arbeit.

Auf eigene Initiative fragte er bei privaten Arbeitsvermittlungsagenturen nach. Mit Erfolg – so dachte er jedenfalls. Denn eine Cloppenburger Agentur hat ihm jetzt eine Stelle als Landwirtschaftshelfer in Aussicht gestellt. „Ich bin auf einem Hof aufgewachsen. Dieser Job wäre perfekt für mich“, sagte der 22-Jährige. Mit dieser für ihn guten Nachricht ging er zur Friesoyther Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit. Denn wenn er eine Arbeit über eine Arbeitsvermittlung angeboten bekommt, benötigt er von der Agentur für Arbeit zunächst einen sogenannten Vermittlungsgutschein. „Dort hat man mir den Vermittlungsgutschein aber verweigert. Man sagte mir als Begründung, dass ich erst einen Gutschein bekommen würde, wenn ich acht Wochen lang arbeitslos gemeldet sei“, so Döhler. Ohne Vermittlungsgutschein und somit ohne Aussicht auf eine neue Stelle trat er den Heimweg an. „In dieser Begründung sehe ich keinen Sinn“, zeigte sich der Ramsloher irritiert. Doch die

Rechtsgrundlage sieht diese Acht-Wochen-Frist vor, bestätigt auf NWZ (Nordwest Zeitung)-Nachfrage Tanja Trenkamp, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit, zu der die Friesoyther Geschäftsstelle gehört. Sie verweist auf das Sozialgesetzbuch III (§421g), in dem unter anderem geregelt ist, dass Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von zwei Monaten noch nicht vermittelt sind, Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben. Im Klartext: Alle, die kürzer arbeitslos sind, gehen leer aus, auch wenn sie dadurch die Chance auf eine neue Arbeitsstelle verlieren. „Aber so ist das Gesetz und wir müssen uns nach den Vorgaben richten“, sagte Trenkamp.

„Ich weiß nicht, was das bringt“, beklagte Döhler fehlende Unterstützung seitens der Arbeitsagentur. Die Enttäuschung beim 22-Jährigen ist groß: „Ich dachte bisher immer, dass Eigeninitiative gefordert und auch gefördert wird.“ (Quelle: Nordwest Zeitung - 22.1.10)

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