STREIT MIT DEM CHEF: HIER GIBT ES HILFE

 
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In der Krise droht Ärger mit dem Chef

 

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird das Betriebsklima vielerorts rauer. Sei es, dass der Chef den Urlaub kürzt, Zahlungsversprechen nicht einhält, Ihnen unzumutbare Aufgaben oder Arbeitszeiten aufbrummt oder gar die Kündigung ausspricht – gerichtliche Auseinandersetzungen rund um den Job häufen sich. Für das Jahr 2009 meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) rund 680 000 Rechtsschutzfälle im Arbeitsrecht, das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr. So gehen Sie vor, wenn es in der Firma Ärger gibt:

 

Betriebsrat informieren: Bei vielen Fragen hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzureden, beispielsweise bei der Kündigung, Umgruppierung oder Versetzung einzelner Mitarbeiter, bei der Einführung ganz neuer Arbeitsmethoden oder auch beim Stilllegen oder Verlagern von Betriebsteilen. Erkundigen Sie sich also zunächst bei einem Arbeitnehmervertreter, ob die Pläne Ihres Chefs überhaupt zulässig sind.

 

Gewerkschaft anrufen: Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft umfasst in der Regel den Berufsrechtsschutz. Das heißt: Bei Streit mit dem Chef sollten Sie umgehend die Gewerkschaft informieren. Dort können Sie sich beraten und bei Bedarf auch vor Gericht fachkundig vertreten lassen. Die Gewerkschaft zahlt allerdings nicht für einen Anwalt, den Sie selbst beauftragen. Achtung: In der Regel müssen Sie mindestens drei Monate Gewerkschaftsmitglied sein, bevor der Schutz greift.

 

Rechtsschutzversicherung anfordern: Wenn Sie sich Sorgen um Ihren Job machen, sollten Sie sich rechtzeitig um Versicherungsschutz bemühen. Erst im Streitfall eine Police abzuschließen bringt nichts, denn die meisten Verträge sehen eine dreimonatige Wartefrist vor. Günstige Policen für Privat- und Berufsrechtsschutz kosten ab ca. 80 Euro, wenn Sie bereit sind, kleinere Schäden bis zu 250 Euro selbst zu begleichen (Selbstbehalt). Damit die Versicherung im Streitfall zahlt, müssen Sie unbedingt zuerst die Deckungszusage einholen, bevor Sie vor Gericht ziehen. Bitten Sie am besten Ihren Anwalt, die Kostenfrage zu klären. Die meisten Anwälte übernehmen die Formalitäten mit der Versicherung kostenlos für Sie.

 

Schlichtungsstelle aufsuchen: Günstiger als ein Gerichtsverfahren ist oftmals die außergerichtliche Schlichtung durch einen fachkundigen Anwalt. Lassen Sie sich beim Gericht einen Anwalt nennen, der als sogenannte Gütestelle zugelassen ist. Wenn Sie mit Ihrem Chef vor einer Gütestelle einen Vergleich erzielen, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie ohne weitere Klagen an Ihr Geld kommen.

 

Vors Arbeitsgericht ziehen: Als letzter Ausweg bleibt der Gang vors Gericht. Anders als in Zivilverfahren trägt bei arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Das heißt: Auch wenn Sie den Prozess gegen Ihren Chef gewinnen, müssen Sie die Rechnung Ihres Anwalts alleine begleichen. Die Gerichtskosten, also die Gebühren für die Dienste der Richter, trägt dagegen der Verlierer. Sie richten sich nach dem Streitwert. Bei Zeugnis- oder Abmahnklagen setzen viele Gerichte als Streitwert einen Bruttomonatsverdienst an, bei Kündigungsklagen bis zu drei Monatsverdienste. Beispiel: Bei einem Streitwert von 5.000 Euro müssen Sie mit knapp 250 Euro Gerichtsgebühren rechnen, bei 10.000 Euro kassiert das Gericht rund 400 Euro. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Beispiel: Bei 10.000 Euro Streitwert müssen Sie incl. MwSt. mit rund 1.800 Euro Anwaltshonorar rechnen.

 

Prozesskostenhilfe: Können Sie die Gerichts- und Anwaltskosten voraussichtlich nicht aus eigener Tasche aufbringen, sollten Sie beim zuständigen Arbeitsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. (Quelle: AOL Finanzen - 18.2.10)

 

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