PIN/TAN-Verfahren
Das einfache PIN/TAN-Verfahren weist erhebliche Lücken auf. Das hängt mit der Bequemlichkeit vieler Bankkunden zusammen. Denn neben der persönlichen PIN muss man nur irgendeine TAN (= Transaktionsnummer) von der Gesamtliste eingeben, die einem die Bank vorher zugesandt hat. Viele Kunden speichern eine ganze Reihe dieser Zahlenkombinationen auf dem PC, damit sich die Software bei der nächsten Überweisung selbst bedienen kann. Ist dann auch noch irgendwo die PIN abgelegt, muss ein Ganove sich „nur“ noch in dem PC einwählen, bedient sich dieser Nummern und plündert das Konto.
Daher haben fast alle Banken mittlerweile ihre Systeme nachgerüstet und bieten die nachfolgenden Verfahren an.
iTAN-Verfahren
Bei der iTAN muss man sich zunächst mit der PIN und anderen Nummern auf sein Online-Konto einwählen. Will man eine Überweisung ausführen, sendet man diese zunächst ab. Als Antwort fordert die Bank nun im Dialogsystem den User auf, eine ganz bestimmte TAN und nur diese einzugeben. Weil niemand weiß, welche angefordert wird, macht es gar keinen Sinn wie beim einfachen TAN-Verfahren alle einzugeben. Nur wenn man die angeforderte Nummernfolge eingibt, wird die Überweisung aufgeführt.
Bei der eTAN überlasst einem die Bank ei-nen elektronischen TAN-Generator, den man natürlich auch mit sich führen kann, wenn er – wie der Generator der GE Money Bank nicht sehr handlich ist. In diesem Fall muss man genau die Ziffernfolge eingeben, die einem das Gerät vorgibt. Dieses Verfahren ist genauso sicher wie das iTAN und das anschließend beschriebene mTAN-System.
mTAN-Verfahren
Bei der mTAN, der sogenannten mobilen TAN, meldet man sich bei seiner Bank an und fordert über das Internet eine TAN an, die einem die Bank per SMS zusendet. Die SMS kommt sekundenschnell und ist nur ein paar Minuten gültig. Mit ihr kann man die Überweisung vornehmen. Selbst wenn man sein Handy verlieren würde, geht man keine Gefahr ein, weil in der SMS weder der Bankname erscheint noch sonstige Informationen zum Girokonto. (Quelle: biallo.de - 6.4.10)