Wenn das Haus brennt, nutzt es nichts mehr, eine Versicherung abzuschließen. Was bei der Feuerversicherung eindeutig erscheint, übersehen viele Versicherungskunden, wenn es um die Rechtsschutzpolice geht. Wenn sich ein Rechtstreit schon ankündigt, ist es zu spät für den Abschluss.
Wer also gegen das Kostenrisiko eines Prozesses geschützt sein oder zumindest die Beratungskosten für den Anwalt nicht aus eigener Tasche zahlen will, muss rechtzeitig vorsorgen. Ein Gebrauchtwagenkauf mit Motorschaden, durch zwei Instanzen prozessiert und verloren, ergibt zum kaputten Auto noch knapp 4.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten. Aber auch Verkehrssünder müssen tief in die Tasche greifen – um ihren Führerschein und damit den Job zu retten, darf man keine Angst haben, vierstellige Beträge zu investieren.
Für jeden Streit die passende Police
Während alle Fragen rund ums Auto im Verkehrs-Rechtsschutz abgedeckt sind, treten Privat- und Berufsrechtsschutz etwa bei Auseinandersetzungen mit Banken, dem Verkäufer des teuren Plasmafernsehers oder bei einer Kündigungsschutzklage ein. Wer als Mieter oder Vermieter abgesichert sein will, muss zusätzlich entsprechende Policen buchen. Nicht zu versichern sind übrigens Auseinandersetzungen rund um den Häuslebau oder Ehescheidungen.
Ein vernünftiger Verkehrs-, Privat- und Berufsrechtsschutz plus Baustein für Mietstreitigkeiten kostet zwischen rund 200 und 300 Euro. Für dieses Geld sind Tarife wie der Auxilia-Rechtsschutz, HDI-Gerling Ideal oder das Paket der Concordia zu haben, die im vergangenen Jahr von der Stiftung Warentest mit guten Noten für ihre Versicherungsbedingungen bewertet wurden. Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadenfall ist dabei bereits berücksichtigt. Ohne SB muss man zwischen 50 und 100 Euro mehr Prämie im Jahr einplanen.
DIESE KLAUSELN SORGEN FÜR UNMUT
Zwei Vertragsklauseln sind es jedoch, die für Unmut bei den Versicherten sorgen, weil sie sich zu spät um einen Rechtsschutz bemüht haben: Wartezeit und Vorvertraglichkeit.
Wer heute eine Police abschließt und in einem Monat einen Prozess führen will, hat Pech: Normalerweise gilt eine Wartezeit von drei Monaten, dann erst muss die Versicherung geradestehen. Ausnahmen von der Wartezeit gibt es bei Bußgeldverfahren oder auch Schadenersatzklagen. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat und jetzt zu einer günstigeren Gesellschaft wechseln will, sollte im neuen Vertrag den Verzicht auf die Wartezeit schriftlich vereinbaren. Außerdem hat die alte Versicherungsgesellschaft eine sogenannte Nachhaftung von drei Jahren, wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Michael Prettl erläutert. „Dies kann aber auch zu einer schmerzlichen Deckungslücke führen“, so Prettl. Denn wenn der Kunde erst nach Ablauf dieser Frist einen Rechtsstreit führen will, kann die alte Gesellschaft die Deckung verweigern – und die neue sich auf Vorvertraglichkeit berufen.
K E I N E Leistung wegen Vorvertraglichkeit
Denn liegt die Ursache für den Rechtsstreit vor der Unterschrift unter den Vertrag, sperren sich die Assekuranzen wegen Vorvertraglichkeit. Beispiel: Der Kunde kauft Anfang Mai einen Gebrauchtwagen, schließt im Juni eine Rechtsschutzpolice ab und will im Dezember gegen den Verkäufer auf Rücknahme des Autos klagen. Dann sagt die Versicherung nein und übernimmt keine Kosten, auch wenn die Wartezeit schon abgelaufen ist.
Konsequenz: Beim Versicherungsvergleich nicht nur auf den Preis, sondern in erster Linie auf Leistungen und Kleingedrucktes achten. Wobei sich die Höhe der Prämie bei gleicher Leistung erheblich unterscheiden kann. Die Kosten für eine Einjahrespolice schwanken in Extremfällen um mehr als 200 Prozent. (Quelle: Biallo.de - 02.4.10)